Länger krank sein in Japan

Bei Erkältung gibt es keine Krankschreibung.

In diesem Artikel geht es darum, wie es in Japan abläuft, wenn man länger krank ist und welche Konsequenzen es auf Job und Visum haben kann. Wahrscheinlich ein Thema über das man sich vor dem Auswandern nicht so viel Gedanken macht, aber es durchaus hilfreich ist, wenn man Bescheid weiß.

Dieser Artikel bezieht sich nur auf Angestellte, die über die Firma in der Shakai-Hoken (社会保険) versichert sind. Freiberufler, Selbständige, etc. sind in der Regel über die Kokumin-Kenkou-Hoken (国民健康保険) versichert und bekommen kein Krankengeld.

Krankschreibungen in Japan sind nicht billig.

Wenn man eine Erkältung, Kopfweh oder andere kleinere Wehwehchen hat, bekommt man in Japan in der Regel keine Krankschreibung. Will man sich zu Hause auskurieren, kann man bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen, außer man arbeitet bei einer der wenigen Firmen, die bezahlte Krankheitstage anbieten.

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Bei Erkältung gibt es keine Krankschreibung.

Bei schlimmeren Krankheiten, die z. b. einen Krankhausaufenthalt erfordern, bekommt man auch in Japan eine Krankschreibung. Diese bekommt man wie auch in Deutschland vom Arzt. Da man hier aber 30% der Arztkosten selbst trägt, fällt so eine Krankschreibung mit ca. 5.000 Yen zu buche.

Ab dem 4. Tag Krankengeld

Ab dem 4. Tag, den man in Folge krank ist, kann man dann Krankengeld von der Krankenkasse anfordern. Krankengeld von der Firma gibt es nur, falls die Firma es freiwillig anbietet, es ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Wenn man z. B. drei Tage lang krank ist, danach einen Tag in die Firma kommt und danach wieder drei Tage lang krank ist, bekommt man kein Krankengeld.

Die Höhe beträgt ca. 60% des durchschnittlichen monatlichen Bruttolohns (Fahrtkosten und Überstundenzuschlag mit eingerechnet). Bonusgehälter werden nicht mit einberechnet. Steuern zahlt man auf das Krankengeld nicht, den Anteil der Versicherungskosten, den der Arbeitnehmer trägt, muss weiterhin bezahlt werden. Das ist schon eine relativ große Einschränkung und da man 30% der Behandlungskosten selbst trägt, kann es durchaus finanziell knapp werden. .

Es gibt allerdings auch private Zusatzversicherungen, die Behandlungskosten und den Lohnausfall abdecken können. In der Regel wird man in diese aber nur aufgenommen, wenn man vorher noch nie schwer krank war und auch keine chronischen Krankheiten hat. Daher ist es sinnvoll so eine Versicherung möglichst in jungen Jahren abzuschließen, wenn man vorhat länger in Japan zu bleiben.

Hier kann man sich über private Versicherungen beraten lassen.
Beim „Hoken no Madoguchi“ kann man sich über private Versicherungen beraten lassen.

Viel Bürokratie

Das Krankengeld kann man für beliebige Zeiträume beantragen, in der Regel wird es aber monatlich beantragt. Dabei kann man Geld nur für einen bereits vergangen Zeitraum und nicht im Voraus beantragen.

Das Antragsformular besteht aus vier Seiten. Die ersten beiden füllt man selbst aus. Es werden Dinge wie Kontoverbindung, Adresse, Symptome etc. abgefragt. Die anderen beiden werden jeweils vom Arzt und vom Arbeitgeber ausgefüllt. Den Arzt muss man dafür aufsuchen, das Formular vom Arbeitgeber kann man sich auch zuschicken lassen.

Wenn alles ausgefüllt ist, schickt man es an die Krankenversicherung und erhält zwei bis vier Wochen später sein Geld überwiesen.

Maximal 1,5 Jahre

Für eine Krankheit bekommt man maximal bis zu 1,5 Jahre Krankengeld. Wenn man an einer neuen Krankheit erkrankt, gibt es wieder maximal 1,5 Jahre. Ist man wegen einer Krankheit krank, erholt sich, so dass man wieder arbeiten kann und hat danach einen Rückfall, kann es sein dass, die 1,5 Jahre vom Zeitpunkt der Ersterkrankung gezählt werden. Um das zu umgehen muss der Arzt nachweisen, dass die Krankheit vollständig geheilt war, es aber zu einem Rückfall gekommen ist.

Konsequenzen für Job und Visum

Wer mehrere Monate krank ist, der sollte sich auch Gedanken um den Job machen. Ist die Krankheit arbeitsbedingt, ist es unrechtmäßig dem Arbeitnehmer während der Behandlungszeit zu kündigen. Ist sie es jedoch nicht, gilt diese Einschränkung nicht und der Grund „der Arbeitnehmer ist der Arbeit geistig oder körperlich nicht gewachsen“ gilt als ordentlicher Kündigungsgrund.

Das Krankengeld kann man auch nach einer Kündigung (egal von welcher Seite) weiter bekommen.

Wer mit einem Arbeitsvisum in Japan ist, sollte man sich bei langer Krankheit auch um dieses Sorgen machen. Solange man angestellt ist, ist es gültig. Wenn man aber die Firma verlässt, ist es ab dem Zeitpunkt nur noch drei Monate gültig und verliert dann seine Gültigkeit, wenn man keinen neuen Job, der einen auch für ein Visum qualifiziert, antritt. Es gibt allerdings auch spezielle Visa für Ausländer, die in Japan in Behandlung sind.

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Krank sein bedeutet auch viel Papierkram.

Ebenfalls könnte es nach überstandener Krankheit Probleme bei der Verlängerung des Arbeitsvisums geben. Wer krank ist bekommt kein Gehalt und zahlt keine Steuern, was dem Immigration Office auffallen wird, weil man zur Verlängerung des Visums Dokumente einreichen muss, die darlegen, wie viel Steuern man die letzten Jahre über bezahlt hat.

Es ist aber möglich ein formloses Dokument beizulegen, indem man die Umstände erläutert. Ob das Visum dann verlängert wird, hängt aber von der Beurteilung des Sachbearbeiters ab.

Schwangerschaft geht hier natürlich außen vor. Wer ein paar Monate ausfällt, weil er schwanger ist, muss sich um Job und Visum keine Gedanken machen.

Wie ihr seht, hat man es in Japan als Arbeitnehmer nicht ganz so gut wie in Deutschland, ist aber für den Fall der Fälle durch die gesetzliche Versicherung abgesichert. Als Ausländer, der nicht den Luxus eines Ehegattenvisums genießen kann, kann eine schlimme Krankheit auch ziemlich viel Bürokratie und Bangen um das Visum bedeuten.

Wer wissen will, wie es einem bei weniger schlimmen Krankheiten ergeht, kann sich gerne mal diese Artikel von Tara von „Ein Herz für Japan“ anschauen.
KRANK WERDEN IN JAPAN VS DEUTSCHLAND

WENN MAN IN JAPAN ZUM ARZT MUSS

 

2 Kommentare zu „Länger krank sein in Japan

  1. Über die möglichen Folgen einer langfristigen, schweren Erkrankung hier in Japan hab ich bisher noch gar nicht nachgedacht… Irgendwie schon beängstigend. Danke für den informativen Artikel und die Verlinkung! 😊

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    1. Ging mir auch so am Anfang. Wenn man Glück hat, informiert einen die Firma drüber, ich hab aber auch schon Ausländer getroffen, die krank waren und gar nicht wussten, wie das System vom Krankengeld funktioniert und daher auch nichts beantragt hatten.

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